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Takashi Naraha

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Jüdische Geschichte/Europäische Geschichte

 

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Hinweis:

>>AG Deutsch-jüdische Geschichte im Verband der Geschichtslehrer Deutschlands

Übersicht Jüdische Geschichte

 

 

>>direkt: Radaniten

 

1. „Privilegien“ oder „green card“ des Medium Aevum:

Der Weg jüdischer Händler an den Rhein im frühen Mittelalter

Eckpunkte für eine wissenschaftliche Betrachtung in didaktischer Absicht

Mit einem Exkurs über das Problem der „Radaniten

 

>>Eccesia/Synagoga

2. Ecclesia und Synagoga

Die Kirche und ihr Verhältnis zu den Juden im Mittelalter

 

>>Sachsenspiegel

3. Die Stellung der Juden im „Sachsenspiegel“ (ca. 1220-1235)

Auszug aus der Quelle mit Kommentar zur Situation im 12. und 13. Jh.

 

>>Historikertag

4. Deutsch-jüdische Geschichte im Mittelalter / Der Mythos vom jüdischen Geldverleih

Beitrag auf dem Historikertag 2006 in Konstanz im Rahmen der Didaktik-Sektion

Deutsch-jüdische Geschichte im Unterricht

Sondergeschichte – Beziehungsgeschichte – gemeinsame Geschichte?

Mit einer Bibliographie

 

 

 

 

 

 

©2005/2011/2014

W. Geiger

>>Kontakt W.Geiger

1. „Privilegien“ oder „green card“ des Medium Aevum:

Der Weg jüdischer Händler an den Rhein im frühen Mittelalter

Eckpunkte für eine wissenschaftliche Betrachtung in didaktischer Absicht

von

Wolfgang Geiger

 

 

[1] Siehe dazu meine Untersuchung zum >>Schulbuch sowie hier nachfolgend den Vortrag auf dem >>Historikertag.

Wie kamen Juden nach Köln, Mainz, Worms, Speyer... im frühen Mittelalter? Dies fragen sich Schüler (und Lehrer), wenn sie im Geschichtsunterricht die Pogrome des 1. Kreuzzuges 1096 behandeln. Die Antworten, die die Lehrbücher geben, sind meist dürftig und in ihrer Dürftigkeit häufig auch verzerrend. Wird pauschal nach dem Vorwissen der Schüler gefragt, dann sind spontane Antworten im Sinne von „weil sie reich waren“ nicht selten. Doch auch nach dem Versuch einer differenzierten Behand­lung der Frage im Unterricht bleibt das Ideologem „Geld­juden“ in den Köpfen: Wurden sie nicht deswegen gehasst und verfolgt? Waren sie nicht alle Geldverleiher, während es den Christen verboten war...? usw. Mit dieser Erklärung für den Anti­judaismus des Mittelalters wird das Vorurteil ungewollt bestätigt, mehr oder weniger leider auch in den Lehrbüchern [1].

 

 

Hier soll nun ansatzweise nachvollzogen werden, was unter wissenschaft­lichen Gesichts­punkten – aber durchaus mit didaktischer Absicht im Hinblick auf die Umsetzung in Unterricht und Lehrbüchern – dazu gesagt werden kann (und muss!).

 

[2] Cf. Sven Schütte, „Die Juden in Köln von der Antike bis zum Hoch-mittelalter“, in: Wamers / Backhaus (Hg.), Syna-gogen, Mikwen, Sied-lungen.... (s.u.), 73-116.

[3]  Cf. Matthias Schmandt, „Köln: Jüdisches Zentrum am Niederrhein“, in: Cluse (Hg.), Europas Juden im Mittelalter (s.u.), 453.

1. Jüdische Kontinuität in Köln?

Die ältesten jüdischen Gemeinden auf „deutschem Boden“, wie es auch heute noch sogar in wissenschaftlichen Werken unbedacht formuliert wird, gab es wohl im römischen Köln, ebenso in Mainz und Trier. Zu einer Zeit, als noch nicht einmal das Wort „deutsch“ entstanden war und auch noch keine Germanen in jenen Gebieten herrschten. Aus zwei Edikten Kaiser Konstantins von 321 und 331 geht die Existenz einer wohl ansehnlichen jüdischen Gemeinde in Köln hervor. Lange Zeit ging man von deren Auflösung im Zuge der fränkischen Eroberung und der Verwüstung der Stadt aus, neuere archäologische Unter-suchungen scheinen jedoch die Kontinuität der Synagoge von der Spätantike in die karolingische Zeit zu belegen, Kontinuität nicht nur in baulicher Hinsicht, sondern auch im Hinblick auf ihre Nutzung: Die Ausgrabungen ergaben z.B. keine für sonstige Fälle nachweisbare Spuren der Aufgabe des Gebäudes [2]. Gleichwohl ist diese Interpretation umstritten [3].

 

[4] Michael Toch, Die Juden im mittelalter­lichen Reich, Enzyklopädie deutscher Geschichte Bd. 44, München (Oldenbourg) 2003, 5.

[5] Cf. Werner Transier, „Die SchUM-Gemeinden. Wiegen und Zentren des Judentums am Rhein im Mittelalter“, in: Europas Juden im Mittelalter, Ausstellungskatalog Speyer (s.u.), 51f.

2. Die drei SchUM-Städte

Die jüdischen Gemeinden der drei Städte, die im Hebräischen von den drei Anfangs-buchstaben her unter dem Begriff SchUM zur Dreiheit zusammengefasst wurden – Speyer (Schpira für Spira), Worms (Vav für Warmaisa / V und W galten dem U gleich) und Mainz (Mem für Magenza) –, sind wohl durch eine neue Zuwanderung (– ein neudeutsches Wort, das hier passt –) entstanden, Kontinuitäten seit der Antike sind hier jedenfalls nicht nachweisbar. Leider ist auch die Quellenlage für die Neuansiedlung im frühen Mittelalter dürftig. Erste Erwähnungen einer jüdischen Präsenz in Mainz datieren von 917 und 937, „mit geordneten Institutionen und individuell fassbaren Persönlichkeiten nach der Jahrhundertmitte“[4], Juden sind in Worms ab ca. 1012, in Trier 1066, in Speyer ab 1084 urkundlich fassbar, der Nachweis von Synagogen jedoch erst etwas später: Worms 1034, Mainz 1093. Früher dagegen die ältesten Friedhöfe in Mainz („Judensand“) um 1000, ältester erhaltener datierter Grabstein von 1049, in Worms („Heiliger Sand“) von 1077 [5]. Die Ansiedlung jüdischer Personen und dann die Etablierung von Gemeinden erfolgte also in Etappen, lediglich für Speyer ist ein punktueller Gründungsakt fassbar (dazu weiter unten). Mainz wurde zum religiös-kulturellen Mittelpunkt mit seiner Talmudschule, deren berühmtester Gelehrter Gerschom ben Jehuda (ca. 960-1030) war.

 

 

 

Zu Raschi siehe >>Jewish Encyclopedia

 

 

 

 

[6] Cf. : J. Aronius,

Regesten zur Geschichte der Juden, Nachdr. Hildesheim 1970, S. 20. (N°56, 57).

[6aΤ cf. Aronius, op. cit., Dok.38.

[6b] Cf. Henri Pirenne, Mahomet et Charlemagne, Paris (PUF), 1970, Kap. II [verfasst 1957] ; Barbara Beuys, Heimat und Hölle. Jüdisches Leben in Europa durch zwei Jahrtausende, Reinbek (Rowohlt),1996, Kap. IV.; einige Quellen bei Aronius, op. cit.

[7] Cf. Esther Benbassa, Histoire des Juifs de France, Paris (Seuil / Coll. Points/histoire) 2000, 24. [1:1997]

[8] Friedrich Battenberg, Das europäische Zeitalter der Juden,

Bd.1 : Von den Anfängen bis 1650, Darmstadt (WBG) 2000, 51. [1:1990]. – Quelle in: Aronius, Regesten..., S. 24. (N°67)

 

3. Ursprünge in Frankreich

Die rheinischen Gemeinden hatten engen Kontakt nach Frankreich, den der große Gelehrte Raschi (Salomon ben Isaak [bar Isaak], 1040-1105) exemplarisch in seiner Lebensgeschichte verkörperte. Gebürtig aus Troyes, studierte er in Worms und ging zurück in seine Heimatstadt. Auch nach den Pogromen des 1. Kreuzzugs 1096 und seinem Tod hielt die Familie engen Kontakt nach Mainz.

Frankreich stellte die Verbindung zum Mittelmeergebiet her. Einige schriftliche Quellen von kirchlicher Seite lassen auf eine frühmittelalterliche Präsenz im Frankenreich schließen und sogar auf eine Kontinuität seit der Antike, zumindest im südlichen, d.h. mediterranen Raum. So forderte z.B. Papst Gregor 599 die Frankenkönige Theoderich und Theodebert auf, durch ein Gesetz den Juden in ihrem Reiche das Halten christlicher Sklaven zu verbieten und das 5. Konzil von Paris beschloss 614, dass kein Jude öffentliche Ämter bekleiden sollte [6]. Die Aussagekraft der wenigen konkreten Angaben zur jüdischen Präsenz ist zum Teil schwer zu beurteilen, z.B. wenn Gregor von Tours im Rahmen von Auseinandersetzungen um eine (Zwangs-) Taufe von 500 Juden in Clermont im Jahre 576 spricht. [6a]

Das 6. und 7. Jh. war in Südgallien und im westgotischen Spanien durch eine Kette von antijüdischen Ausschreitungen auf lokaler Ebene und Maßnahmen von Seiten einzelner Bischöfe geprägt, die zeitweise sogar den Charakter systematischer Verfolgungen annahmen, v.a. in Spanien nach dem Übertritt der Westgoten vom Arianismus zum Katholizismus unter König Rekkared 586. Eine parallele antijüdische Kampagne von Staats wegen ist im 7. Jh. auch im Byzantinischen Reich festzustellen. Im Westen gab es innerhalb der Kirche selbst einen Disput über die antijüdischen Aktionen, so wurden z.B. die von einigen Bischöfen vorgenommenen Zwangstaufen vom Papst kritisiert [6b] (– ein Thema, das tausend Jahre später wieder aktuell werden sollte, als man nach den Zwangsbekehrungen in Spanien und Portugal die Aufrichtigkeit der Neugläubigen anzweifelte und diese dann erneut von der Inquisition verfolgt wurden). Mit den Karolingern begann für die Juden im Frankenreich eine neue, positive Ära, in Spanien mit dem Untergang des Westgotenreiches durch die arabische Eroberung.

Narbonne war neben Marseille im Übergang von der Antike zum Mittelalter wahrscheinlich ein Zentrum dauerhafter jüdischer Ansiedlung; durch ihre Grenzlage spielte die Region Septimanien (ungefähr der heutige Languedoc) eine wichtige Rolle für den Widerstand der Juden gegen die Maßnahmen der Westgoten, gegen die sie zum Teil Hilfe von den Franken bekamen. Deutlicher treten die Juden von Narbonne mit der Eroberung durch Pippin, Vater Karls d. Gr., in ein wenn auch halb legendäres, so doch auch halb historisches Licht der Geschichte. Der Legende nach sollen die Juden der Stadt ihre arabischen Herren (die Provinz Septimanien / die heutige Region Languedoc stand damals kurzzeitig unter arabischer Herrschaft) verraten und dadurch 759 die Übergabe der Stadt an die Franken ermöglicht haben. Die Legende hat dieses historische Ereignis, ebenso wie die Eroberung von Carcassonne, allerdings auf Karl d. Gr. übertragen. Karl soll Narbonne dann dreigeteilt haben: einen Teil für den Grafen (als seinem Stellvertreter), einen für den Bischof und einen für die Juden, deren Oberhaupt sogar den Titel „König der Juden“ habe führen sollen [7]. Unabhängig von der Legende muss aber tatsächlich eine bedeutende jüdische Gemeinde existiert haben, denn Papst Stephan III. beschwerte sich um 770 über deren Status als den Christen gleichgestellte Bürger, die über Grundbesitz verfügten, mit Christen sogar unter einem Dach lebten und Christen in ihren Weinbergen arbeiten ließen [8]. (Letzteres ist ein bedeutender Hinweis, auf den ich weiter unten zurückkommen werde). Daneben ist noch erwähnenswert, dass Isaac, der jüdische Begleiter und Dolmetscher der Gesandtschaft, die Karl d. Gr. an den Hof des Kalifen Harun al-Raschid schickte, wahrscheinlich aus Narbonne stammte.

 

 

Die Karte zeigt die Entwicklung jüdischer Ansiedlungen ausgehend vom Mittelmeer.

© W. Geiger

 

Jüdische Ansiedlung vom 8.-11. Jh. im westlichen Mitteleuropa

Jüdische Ansiedlung in Mitteleuropa 8.-11. Jh. Copyright W.Geiger

 

Vgl. die Informationen über die Radhaniten auf den englischen und französischen Seiten von Wikipedia.

[9] Cf. Norman A. Stillman, The Jews of Arab Lands. A History and Source Book, Philadelphia (The Jewish Publicaton Society of America) 1979, 34, sowie Mark R. Cohen, Unter Kreuz und Halbmond. Die Juden im Mittelalter, München (Beck) 2003, 89. [Orig. Princeton 1994], beide mit Bezug auf: Moshe Gil, “The Rādhānite Merchants and the Land of Rādhān”, in: Journal of the Economic and Social History of the Orient 17, 3 (1974), 299-328.

[10] “Itinéraire des marchands juifs, dits ar-Rââdhânyya“, in: Kitâb al-masâlik wa’l mamâlik auctore Abu’l-Kâsim Obaidallah ibn Abdallah Ibn Khordadhbeh, accedunt excerpta e Kitâb al-kharâdj auctore Kodâma ibn Dja’far, Lugduni-Batavorum [=Leiden], 1889, pp.114-116. reed.: Publications of the Insitute für the History of Arabic-Islamic Science, Islamic Geo­graphy, Vol. 39, Univ. Frankfurt a.M., 1992.

[10c] aus: [al-Gahiz]: At-Tabassur bit-tigara, nach: Bernard Lewis (Hg.), Der Islam von den Anfängen bis zur Eroberung von Konstantinopel, Bd.2, Zürich/München (Artemis), 1982, S.194

[10d] Cf. Norbert Ohler, Reisen im Mittelalter, Düsseldorf / Zürich (Patmos / Artemis & Winkler), Liz.ausg. WBD Dasrsmstadt, S.135. Quelle in: Rudolf Buchner (HG.), Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelalters, Darmstadt (WBG), Bd.8, S.491.

[11] cf. Tadeusz Lewicki, “Les commerçants juifs dans l’Orient islamique non méditerranéen au IXe-XIe siècle », in : Gli Ebrei nell’alto medioevo, Settimane di studio del Centro Italiano di Studi sull’Alto Medioevo XXVI, Spoleto 1980, t.1, 375-400.

Exkurs zum Rätsel der Radaniten

Daneben sind aus einer arabischen Quelle, nämlich dem 867/885 verfassten Buch al-Kitab al Masalik w’al Mamalik (»Buch der Straßen und Königreiche«) von Ibn Khordadbeh (in engl. Transkription auch: Ibn Khurradhādhbe),  »Radaniten« genannte Fernhändler (andere Schreibweisen: Rhadaniten, Radhaniten) bekannt, die einen weit gespannten West-Ost-Handel betrieben. Man kann in dem Begriff eine Ableitung von Rhodanices sehen (von lat. Rhodanus = die Rhône) und so als Bezeichnung für jüdische Händler interpretieren, die einen Handelsweg über das Mittelmeer von der Rhône aus unterhielten; eine weitere und in der Zwischenzeit wohl international bevorzugte Herleitung des Namens bezieht sich auf einen Landstrich bei Bagdad bzw. einen Vorort der Stadt als geographische Herkunftsbezeichnung [9] – oder aber leitet sich das Wort vom Begriff für „Leute, die unterwegs waren“ her (frz. „routiers“ laut Blumenkranz [9a].

Die daraus zitierte Quelle ist folgende (cf. Wikipedia):

„Diese Kaufleute sprechen Persisch, Romanisch (Griechisch und Lateinisch), Arabisch, fränkische Sprachen, Spanisch und Slawisch. Sie reisen vom Okzident in den Orient und vom Orient in den Okzident, bald zu Lande und bald zu Wasser. Aus dem Okzident bringen sie Eunuchen, weibliche Sklaven und Knaben, Seide,[10] Pelztierwaren und Schwerter. Sie schiffen sich im Land der Franken auf dem Mittelmeer ein und steuern Farama an (nahe den Ruinen des alten Pelusium gelegen); dort laden sie ihre Waren auf Lasttiere und begeben sich bei einer Entfernung von 20 farsakhs (Maßeinheit von ungefähr 5,6 km) in fünf Tagesmärschen nach Kolzoum (= Suez). Auf dem östlichen Meer (= Rotes Meer) fahren sie nach El-Djar (Hafen von Medina) und nach Djeddah; dann begeben sie sich nach Sind (= Persien), Indien und China. Auf ihrem Rückweg haben sie Moschus, Aloë, Kampfer, Zimt und andere Produkte aus den orientalischen Gegenden geladen und erreichen Kolzoum, dann Farama, wo sie sich wieder auf dem Mittelmeer einschiffen. Manche setzen die Segel nach Konstantinopel, um dort ihre Waren zu verkaufen; andere begeben sich in das Land der Franken. Manchmal nehmen die jüdischen Kaufleute auf dem Mittelmeer Kurs auf Antiochia am Orontes. Nach drei Tagesmärschen gelangen sie an die Ufer des Euphrat und kommen nach Bagdad. Dort befahren sie den Tigris bis nach Basra, von wo sie nach Oman segeln, nach Persien, Indien und China. Sie können also ohne Unterbrechung reisen.“[11]

Für die Seide gibt Wikipedia die unter Fußnote 10 eingefügte Erklärung, 11 verweist auf die französische Ausgabe, die für Wikipedia offenbar ins Deutsche übersetzt wurde.

Die verschiedenen, auch im Internet, kursierenden französischen, englischen und deutschen Übersetzungen des Textes sind jedoch inhaltlich nicht identisch, sie weichen zum Teil sogar erheblich voneinander ab, was wohl auf zwei unterschiedliche Vorlagen zurückgeht. In der von J. de Goeje edierten und ins Französische übersetzten Version des Buches von Ibn Khordadhbeh, die auf der Fassung von Kodama ibn Dja’far basiert, findet sich der Hinweis auf die Juden in der Überschrift des entsprechenden Abschnittes: „Der Weg der jüdischen Händler, genannt ar-Rââdhânyya“[10], allerdings ist auch von anderen Händlern die Rede, nämlich den „Russen“ (wohl die Waräger, Begründer des Reiches Rus, Ar-Rus auf arabisch), auf die auch der in diesem Zusammenhang genannte Sklavenhandel hinzuweisen scheint. Denn die Lieferung von Sklaven aus dem Frankenreich in den Orient, wie im Text angedeutet wird, ist wenig wahrscheinlich, obwohl es Sklavenhandel in Europa gab. Allerdings kamen diese vor allem aus dem noch heidnischen Osten Europas, weswegen auch wohl das Wort Sklave von Slave entstanden ist - dazu mehr weiter unten. Absolut unwahrscheinlich ist jedoch die Lieferung von Seide aus dem Abendland ins Morgenland, wie anderweitig veröffentlichte Versionen berichten (wahrscheinlich auf das Buch von Ibn al-Faqih, Kitab al-Buldan, zurückzuführen, eine Kompilation mit einer entsprechenden Passage, die jedoch umfangreicher ist als die erhaltene Fassung des Originals von Ibn Khordadbeh und folglich vom Kompilator ergänzt wurde).

Hier weist also schon eine simple Plausibilitätsprüfung auf die Problematik der Überlieferung hin: Seide wurde damals gewiss nicht aus dem Westen in den Osten exportiert, auch wenn das Geheimnis der Seidenraupenzucht schon ins arabische Andalusien gelangt war. Grundsätzlich gilt wohl: Ibn Khordadbehs Informationen waren offensichtlich um so dürftiger und unklarer, je weiter die entsprechende Region entfernt lag, was ja auch keineswegs überraschend ist. Blumenkranz weist eine ganze Reihe von tendenziösen Fehlschlüssen hinsichtlich eines weltumspannenden Netzes jüdischer Händler in verschiedenen Publikationen nach, wo aus „Händlern aus dem Westen“ schlicht „jüdische Händler“ werden. [10a] Auch Michael Toch problematisiert die überzogene Interpretation der einzigen Quelle dieser Art. [10b]

Doch unabhängig von dieser Quelle gibt es durchaus auch jüdische Berichte über Handelsreisen nach Osteuropa, außerdem haben die Chasaren (oder Chazaren, Khazaren) – ein damals nördlich des Schwarzen Meeres ansässiges Turkvolk, das um 800 zum Judentum übergetreten ist (vielleicht auch nur dessen Führung) – sicher eine Rolle beim euroasiatischen Handel gespielt. Für den damaligen Sklavenhandel war Byzanz als Abnehmer von Bedeutung, ja vielleicht die Drehscheibe für einen interkontinentalen Handel: Dort ist damals ja auch die neue Bezeichnung Sklavos für Sklave im Griechischen entstanden, die Herkunft aus dem Land der Slaven verdeutlichend, und die Bedeutung des Sklavenhandels wird durch die Übernahme dieses Wortes in den westeuropäischen Sprachen unterstrichen. So können jüdische Händler an diesem Handel beteiligt gewesen sein ohne deswegen Sklaven aus dem fernen Westen in den Osten gebracht zu haben, vielleicht wurde dies einfach nur mir der Herkunft der Händler aus dem Westen vermischt. Eine andere arabische Quelle (al-Gahiz zugeschrieben) aus dem 9. Jh. berichtet ausführlich über die Handelsbeziehungen und listet darunter „Sklavinnen und Eunuchen“ aus Byzanz sowie „Sklaven und Sklavinnen“ aus dem Lande der Chazaren auf [10c]. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die Information von Liutprand von Cremona, der von seiner Reise nach Konstantinopel 944 berichtet, dass die Byzantiner umgekehrt junge Eunuchen als Sklaven aus Kharezem (Chorezm), also aus einem islamischen Gebiet, erhielten und zum Teil weiter nach Westen verkauften [10d]. Dieser Handel wurde wohl über die Route nördlich des Schwarzen Meers und des Kaspischen Meers abgewickelt.

Auch die in der zitierten Fassung des Buches von Ibn Khordadbeh genannten Waren, die vom Westen (im weiteren Sinne des Wortes) in den Osten gebracht wurden, nämlich vorwiegend Pelze, deuten auf eine nord- bzw. nordosteuropäische Herkunft hin und keinesfalls auf Frankreich oder Spanien. Die bei Ibn Khordadbeh genannten Sprach-kenntnisse der jüdischen Händler weisen ferner darauf hin, dass sie wohl in Wirklichkeit aus dem arabisch-persischen Raum kamen, da Persisch als eine Sprachen genannt wird, derer sie mächtig waren, weswegen die Forscher auch eine im Irak lokalisierte Erklärung für den Begriff „Radhaniten“ favorisieren (siehe oben). Somit scheint es sich eher um orientalische Juden zu handeln, die von dort aus vielleicht nach West und nach Ost reisten [11], oder sie hatten nur die letzte Etappe der Handelsroute nach Bagdad unter ihrer Kontrolle und Ibn Khordadbeh dachte deswegen, dass sie den ganzen Handel abwickelten.

So unklar die Verbindungen nach Westen sind, so deutlicher sind sie jedoch nach Osten. So ist erwiesen, dass sich im Mittelalter in der chinesischen Handelsmetropole Kaifeng eine jüdische Gemeinde etabliert hat (am östlichen Ende der Seidenstraße) und dass es auf dem Seeweg nach China im Indischen Ozean Niederlassungen jüdischer Kaufleute gab, z.B. auf Ceylon (siehe Anm. 11). Trotzdem ist es kaum vorstellbar, dass diese interkontinentalen Handelsbeziehungen ausschließlich von Juden aufrecht erhalten wurden. Plausibler erscheint, dass sie ein Teil des Handelssystems entlang der Seidenstraße oder zur See über den Indischen Ozean waren, das im Kern bereits seit der Antike existierte, und dass die Beschreibung von Ibn Khordadbeh somit aussagekräftiger hinsichtlich der Handelsrouten als hinsichtlich der vermeintlich exklusiven Herkunft und Identität der Händler ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

[9a] Berhard Blumenkranz Juifs et Chrétiens dans le monde occidental, 430-1096, Paris / La Haye (Mouton) 1960, 14.

 

 

 

 

 

 

 

 

[10a] Blumenkranz, op. cit., 13-15.

[10b] Michael Toch, „Netz­werke im jüdi­schen Handel des 10.-12. Jahr­hun­derts“, Vortrag auf der Tagung Netzwerke im europäischen Handel des Mittelalter des Konstanzer Arbeitskrieses für mittel­alterliche Geschichte e.V., 11.-14.2.2008, S.9. Online hier.

 

 

 

 

 

 

 

[12] Battenberg, op. cit., 52f.

[13] Ich folge im weiteren Haym Soloveitchik, „Halacha, Tabu und Ursprung der jüdischen Geldleihe in Deutschland“, in: Cluse (Hg.), Europas Juden im Mittelalter (s.u.), 322-332.

4. Von der Rhône zum Rhein

Innerhalb des trotz der spärlichen Quellenlage überschaubareren europäischen Rahmens ist es dagegen wahrscheinlich, dass die südgallischen bzw. fränkischen oder französischen Städte, alte römische Gründungen, von Narbonne bis Marseille, die Hauptstützpunkte eines euromediterranen Handelssystems jüdischer Kaufleute bildeten. In Lyon, einem weiteren zentralen Ort auf der Handelsroute nach Norden, gab es jüdische Händler, die von Ludwig dem Frommen 825 mit Schutzbriefen ausgestattet wurden. Diese befreiten die genannten Personen von Zöllen und regelten ihre rechtlich-kulturelle Autonomie und ihr Verhältnis zu den Christen sowie eine Reihe von Fragen für den Fall von Rechtsstreitigkeiten. Wichtig auch hier, dass den Juden explizit gestattet wurde, Christen als Lohnarbeiter zu beschäftigten [12].

Auch in Städten des nordöstlichen Viertels des alten Galliens bzw. des heutigen Frankreichs – von Orléans bis Metz über Reims – gehen die Spuren jüdischer Siedlung auf das 9. Jh. zurück und sind fest gefügte Strukturen für das 10. Jh. fassbar. Von hier aus zieht sich die Spur siedlungsgeschichtlich an den Rhein.

Sieht man sich die Lokalisierung dieser frühmittelalterlichen jüdischen Gemeinden an, so ist ein Zusammenhang nicht nur zu den damaligen Transportrouten entlang der Wasser-wege zu erkennen, sondern auch eine topographische Verbindung zu den Weinanbau-gebieten, so auch gerade im Fall von Reims oder Troyes, Städte, die abseits des Rhône-Rhein-Weges lagen. Raschi, der Gelehrte aus Troyes, war von Beruf her in Familientradition eigentlich Winzer und/oder Weinhändler. Dieses „und/oder“ wirft bereits eine zentrale Frage auf. Eine exzellente Analyse der Rolle des Weins scheint hier einen Schlüssel für die wirtschaftliche Grundlage der Juden ausfindig gemacht zu haben [13], nämlich im rituellen Gebot nach koscherem Wein und dem ebenso religiös begründeten Verbot des Handels mit nichtjüdischem Wein. Die diesbezüglichen rituellen Regeln adaptieren allgemeine Vorschriften und enthalten eine Reihe von spezifischen Verboten und Geboten, die man heute ökologisch nennen könnte. Daraus ergab sich zunächst ein Bedarf nach Eigenversorgung, den die Juden im frühen Mittelalter durch das damals kaum eingeschränkte Recht auf Landerwerb decken konnten.

 

[14] Soloveitchik, op. cit., 323.

[15] Bernhard Blumen-kranz, „Cultivateurs et vignerons juifs en Bour-gogne du IXe au XIe siècle“, in: Bulletin philologique et historique du Comité des Travaux Historiques et Scientifiques, année 1959, Paris (Imprimerie Natio-nale) 1960, pp.129-136.

[16] cf. Blumenkranz, op. cit., S.136; Schoeps/ Wallenborn, Juden in Europa... (s.u.)., 170.

[17] Bernhard Blumenkranz, Juifs et Chrétiens(s.u.), 19.

 

5. Die Bedeutung des Weins

Wein war jedoch auch ein begehrtes Handelsgut, vielleicht war es sogar „das wichtigste Handelsgut in Nordeuropa“ [14], da es nach Aussage vieler Quellen einen relativ großen Konsum davon gab, außerdem wurde zu Zeiten wenig entwickelter Geldwirtschaft in den Weinbauregionen mit Wein auch als Naturalie bezahlt.

Bernhard Blumenkranz, auf den Soloveitchik sich unter anderem bezieht, hat aus den Archiven des Gebiets um Mâcon nachgewiesen, dass es eine Strategie der Zusammenlegung jüdischen Landbesitzes durch Tausch von Parzellen mit anderen Besitzern, darunter dem Kloster Cluny, gab, zweifellos zur Herstellung einer kultfähigen Gemeinde (mind. 10 männliche Personen) [15]. Hier ist eine Siedlungsstrategie zu erkennen, die den dortigen Juden aber auch ganz im Gegensatz zum gängigen Klischee ein Leben nahe der ursprünglichen ländlichen Lebensweise in der verlorenen Heimat sicherstellen sollte. Der jüdische Grundbesitz umfasste nachweislich in der Mehrzahl Weinberge. Mehrfach treten deren jüdische Besitze übrigens im frühen 10. Jh. sogar als Schuldner, nicht als Gläubiger, von Geldverleih auf, was die alte These vom Grundbesitz als Geldanlage städtischer Juden aus Mâcon widerlegt. Der Weinbau über den Eigenbedarf hinaus könnte jedoch dann, so Soloveitchik, eine Art „ursprüngliche Akkumulation des Kapitals“, um mit Marx zu sprechen, herbeigeführt haben, die es ermöglichte weitere Handelsaktivitäten und auch Kreditgeschäfte aufzunehmen. Erzbischof Agobard von Lyon († 840) sowie sein Nachfolger verfassten wiederholte Predigten und Beschwerden gegen den Einfluss der Juden am fränkischen Hofe und deren Handelsaktivitäten, darunter den Weinhandel, der sogar bis zur Lieferung von Messwein geführt haben soll [16]. In dieser frühen Zeit ist auch ein geschäftlicher Kontakt mit dem Kloster von Cluny sowie mit anderen kirchlichen Institutionen oder Einzelpersonen in nachweisbar. Jüdischer Händler waren Verwalter kirchlicher Würdenträger (Äbte, Bischöfe) im 10. und 11. Jh., aus jüdischen Quellen geht sogar hervor, dass solche begehrten Positionen durch eine quasi „zunftmäßige“ jüdische Organisation, der Marufia, einzelnen Juden zugeteilt wurden [17].

 

 

 

 

 

[18] Soloveitchik, op. cit., 323.

[19] a.a.O., 327.

[20] Schoeps / Wallenborn (Hg.), Juden in Europa, Bd.1 (s.u.), 170.

 

Die jüdischen Quellen berichten auch von Auseinandersetzungen um die Frage des nicht-jüdischen, also nicht koscheren Weins als Handelsobjekt. Wurden dadurch die strengen religiösen Vorschriften verletzt? „Ein Bericht aus der Mitte des 10. Jahrhunderts gibt Zeugnis von einem Kompromiss: Wein sollte als Zahlungsmittel für Schulden akzeptiert werden, nicht aber als Handelsgut. Erstaunlicherweise wurde das Handelsverbot allem Anschein nach mindestens bis Anfang des 14. Jahrhunderts aufrecht erhalten.“[18]. Soloveitchik zieht daraus die Schlussfolgerung, dass das Handelsverbot umgangen wurde, indem jüdische Händler nur indirekt als Auftraggeber oder Finanziers solchen Handels auftraten. Dies könnte auch die schon frühen Hinweise erklären, dass Juden Christen in diesem Sinne für Arbeiten bezahlten. So bestand auch z.B. in der Gegend von Mâcon, im Saônetal (Verbindungsstrecke zwischen Rhône und Rhein), in den ersten beiden Jahrzehnten des 10. Jahrhunderts 65% des jüdischen Grundbesitzes aus Weinbergen [19]. Aus christlichen Quellen könnte man sogar auf direktere Formen des Handels schließen: So enthält die Beschwerde des Erzbischofs Agobard von Lyon über den Status und die privilegierten Beziehungen der Juden zum König (Ludwig d. Fromme) aus dem Jahre 826 Hinweise auch Vorwürfe hinsichtlich des Weinverkaufs an Christen inklusive des königlichen Hofes [20]. Insgesamt ist die wichtige Rolle der Juden im Weinhandel in zahlreichen Quellen gut belegt.

 

[21] Annegret Holtmann, „Jüdische Geldleihe im Spiegel mittelalterlicher Geschäftsbücher: Das Beispiel Vesoul“, in: Cluse (Hg.), Europas Juden im Mittelalter (s.u.), 340.

Soloveitchik bringt nun das Interesse der jüdischen Händler und Weinbergsbesitzer mit Wein zu handeln ohne die religiösen Vorschriften zu verletzen mit den spezifischen Risiken des Weinbaus im Vergleich zu anderen Formen der Landwirtschaft zusammen (stärkere Abhängigkeit von klimatischen Einflüssen usw.): die relativ häufig notwendige Subventionierung der Arbeit für die Zeit schlechter Erträge, die in Zeiten guter Erträge amortisiert werden konnte, sei nach seiner Analyse der Ursprung des jüdischen Kreditwesens, das freilich nicht als solches wahrgenommen wurde, sondern vielmehr als eine Art von kommerzieller Partnerschaft.

Aus der späteren Zeit des beginnenden 14. Jahrhunderts hat Annegret Holtmann die jüdischen Geschäftsbücher von Vesoul (Freigrafschaft Burgund) untersucht und hier auch das Produkt Wein als wichtigen Faktor erkannt: „Die Lieferungen, die aus Most, kurz gegorenem Wein und Trauben bestanden, wurden entweder von den christlichen Geschäftspartnern an die Juden verkauft oder dienten der Rückzahlung von Krediten, welche die Juden auf zukünftige Ernteerträge gewährt hatten. Das [jüdische Händler-] Konsortium verkaufte den erhaltenen Wein zumindest in gewissem Umfang auch weiter.“[21]

 

 

 

 

 

 

 

 

[22] Gerold Bönnen, „Worms. Die Juden zwischen Stadt, Bischof und Reich“, in: Cluse (Hg.), Europas Juden im Mittelalter (s.u.), 432.

[23] Siehe in: Quellen zur Verfassungsgeschich­te der deutschen Stadt im Mittelalter, ausge­wählt und übersetzt von Bernd-Ulrich Herge­möller, WBG, Darmstadt 2000, S.100-105.

[24] a.a.O., 433.

[25] a.a.O., 435.

[26] Cf. Eva Bieker , Die Judenprivilegien Kaiser Heinrichs IV. aus dem Jahre 1090, Homepage des Lehrstuhls für  Deutsche Rechts­geschichte und Bürgerliches Recht Prof. Dr. Elmar Wadle, Saarbrücken (– die Seite ist nicht mehr aktuell (30.1.2011)

6. Über die jüdischen Ansiedlungen in Worms und Speyer

Die Niederlassung jüdischer Händler und mehr noch die Gründung jüdischer Gemeinden in mittelalterlichen Städten ging nur durch entsprechende Genehmigung seitens der Autoritäten, d.h. im frühen Mittelalter, als die Städte noch nicht die weitgehende Autonomie errungen hatten, seitens des Landesherrn. Es fällt auf, dass dies vor allem die Kirche war (in ihrer Eigenschaft als in das Lehnswesen eingebundene Institution mit sämtlichen weltlichen Herrschaftsrechten): Köln, Mainz und Trier waren Erzbistümer, Speyer und Worms unterstanden jeweils einem Bischof.

Das jüdische Viertel in Worms entstand an der nördlichen Peripherie, innerhalb der Stadtmauern; zuvor hatten dort im früheren Mittelalter friesische Kaufleute gesiedelt [22], modern gesprochen handelte es sich dort also um so etwas wie eine ausgewiesene „Gewerbezone“. Dass Friesen rheinaufwärts Handel trieben ist auch durch Münzfunde belegt. Offenbar lösten nun jüdische Kaufleute die Friesen in dieser privilegierten Position in Worms (und später in Speyer) ab, was wohl auch einer Umorientierung der diesbezüglichen Interessen der Stadtherren hin zum Handelskontakt nach Süden hin zu verdanken ist [23].

Die erste urkundliche Erwähnung datiert von 1074 und war ein Privileg König Heinrichs IV. für „die Juden und alle übrigen Wormser“ (iudei et coeteri Uvormatienses): „Es handelt sich um die erste Urkunde eines deutschen Herrschers für eine Bürgergemeinschaft überhaupt, und sie enthält eine wirtschaftlich sehr wesentliche Befreiung vom Zoll an königlichen Erhebungsstellen vor allem entlang der Rheinschiene.“[24]. Es war wohlgemerkt die Zeit des Investiturstreits zwischen Kaiser und Papst und in diesem Zusammenhang steht auch das Privileg Heinrichs, in dem dieser den Wormsern – Juden wie Christen – für ihre Unter[27]

1090 wurde das Privileg mit einer ausdrücklichen Unterstellung der Wormser Juden unter den König um folgende Rechte ergänzt: „die Erlaubnis zum Geldwechsel, die Besitzzusicherung (genannt werden Grundstücke, Weinberge, Gärten und die Verfügung über heidnische Sklaven), die Bestätigung ihres Hausbesitzes an der Stadtmauer.“[25]. Außerdem wurden Zwangstaufen verboten und die Bestimmungen nach jüdischem Recht bestätigt.

Eva Bieker weist darauf hin, der Zollerlass von 1074 begünstige „alle Bürger von Worms“ und könne „insofern in diesem Zusammenhang vernachlässigt werden“(26), gemeint ist als spezifisch judenrechtliche Bestimmung; man kann diese Perspektive jedoch auch umkehren: Das Privileg dokumentiert eine einzigartige Gleichstellung der jüdischen mit den christlichen Händlern im Sinne der königlichen Wirtschaftspolitik und ist damit eine überaus wichtige Quelle für die Stellung der Juden vor der Zäsur des 1. Kreuzzuges 1096, vor allem, wenn man dies im Zusammenhang mit den ihnen zugesprochenen Rechten auf Grundbesitz, Beschäftigung von christlichen Bediensteten, juristische Gleichstellung bei Rechtsstreitigkeiten mit Christen, wertet.

Das Privileg von 1090 steht in engem Zusammenhang mit dem gleichzeitig für die Speyerer Juden ausgestellten Privileg Heinrichs IV., so dass wahrscheinlich das eine als Vorlage für das andere diente. Allerdings war die Situation in Speyer damals in manchen Punkten anders. Im Investiturstreit stellte sich der Speyerer Bischof hinter den Kaiser und die jüdische Ansiedlung in Speyer hat eine eigene Geschichte, die eng mit dem bischöflichen Privileg von 1084 verbunden ist.

 

[27] Cf. Karl Heinz Debus, „Geschichte der Juden in Speyer bis zum Beginn der Neuzeit“, in: Die Juden von Speyer (s.u.), 15.

[28] Die existierenden Übersetzungen der lateinischen Urkunde sind z.T. sehr unter­schiedlich, siehe dazu im Folgenden die Begründung. Hier liegt der in Debus, op. cit., 5  (vgl. 27) veröffentlichte Text zugrunde.

[29] Cf. in Debus, op. cit., S.13.

[30] Kompletter Text Variante 2 bei der AG Deutsch-Jüdische Geschichte des Geschichts-lehrerverbandes:

>>juedischegeschichte

 

 

 

[31] Aus: Debus, op. cit., 4.

[32] Aus: Schoeps/ Wallenborn, op. cit.. (s.u.), 120.

[33] Aus: Hergemöller, Quellen..., op. cit., 109.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

[34] Modernisierte Fassung nach der Handschrift im Institut für Stadtgeschichte Frankfurt, in: Das jüdische Mittelalter, Pädagogische Schriftenreihe H. 2, Jüdisches Museum Frankfurt am Main, bearbeitet von Martin Liepach, 2001, 17.

[35] Cf. dazu in mehreren Beiträgen in Die Juden von Speyer, (s.u.)

>>Kaiserdom zu Speyer

[36] Monika Porsche, „Speyer: die mittelalterliche Synagoge“, in: Cluse, Europas Juden im Mittelalter, op. cit., 409.

Es wird vermutet, dass einzelne Personen bereits in den 70er Jahren des 11. Jh.s nach Speyer kamen und dort in der Stadt wohnhaft waren [27]. 1084 gab es einen Zuzug einer größeren Gruppe, denen der Bischof Rüdiger Huozmann ein besonderes Wohngebiet sowie ein Friedhofsgelände durch Schenkung zuwies und dafür wie für die damit verbundenen Rechte das Privileg von 1084 ausstellte. Dieses sah, wie das oben genannte kaiserliche Privileg für die Wormser, Handelsfreiheiten inklusive Geldwechsel vor, das Recht zur Beschäftigung christlicher Bediensteter, rechtliche Selbstverwaltung, und dies alles gegen eine jährliche kollektive Zahlung von 3,5 Pfund Speyerer Währung [28].

Eine jüdische Quelle aus der Mitte des 12. Jahrhunderts erklärt die Ansiedlung in Speyer als Flucht der Mainzer Juden nach dem Brand ihres Viertels, der auch auf die christlichen Wohnbezirke übergegriffen habe [29]. Eine Pogromsituation als Auslöser für den Brand geht jedoch nicht eindeutig aus der Quelle hervor, wenn auch berichtet wird, dass die Mainzer Juden nach dem Brand in großer Angst waren und ein aus Worms nach dem Brand eingetroffener Jude von den Christen erschlagen wurde. Es könnte sich auch um einen erst durch den Brand motivierten Gewaltakt handeln, weil man den Juden die Schuld an dem Brand gegeben hätte. In jedem Falle spricht die Quelle eindeutig von einer Flucht der Juden aus Mainz und der überaus großzügigen Aufnahme durch den Bischof von Speyer.

Die Quelle selbst unterliegt der Problematik einer schwierigen Lesart der Handschrift mit zwei unterschiedlichen Interpretationen an einer wichtigen Stelle. Die nach einem Streit unter Experten seit den 1920er Jahren privilegierte Version, die sich bis vor kurzem faktisch in allen entsprechenden Sammlungen und Darstellungen fand, ist in der nachfolgenden Gegenüberstellung Text Nr.2, Nr. 1 die ursprüngliche Lesart, die von Karl-Heinz Debus wieder „ausgegraben“ wurde, sowie Nr.3 eine ziemlich textnahe Neuübersetzung von Bernd-Ulrich Hergemöller aufgrund dieser ursprünglichen Lesart:

 

(1) Ich, Rüdiger, mit Beinamen Huozmann, Bischof von Speyer, glaubte in meinem Bestreben, aus der Klein­stadt Speyer eine Weltstadt zu machen, die Ehre unseres Ortes durch Ansiedlung von Juden noch mehr zu he­ben. Die herbeigeholten Juden sie­delte ich deshalb außer­halb der Gemeinschaft und den Wohnplätzen der übri­gen Bürger an und um­gab ihre Siedlung mit einer Mauer, damit sie nicht durch Viehherden [pecoris] gestört werden. [31]

(2) Als ich, Rüdiger, auch Hutzmann genannt, Bischof von Speyer, den Weiler Speyer zu einer Stadt ge­macht habe, habe ich geglaubt, die Ehre un­se­res Ortes um ein Vielfaches zu vergrößern, wenn ich hier auch Juden ansammelte. Ich siedelte also die Ver­sammelten außerhalb der Gemeinschaft und des Wohnbezirks der übrigen Bürger an, und damit sie nicht so leicht durch die Unverschämtheit des Pöbels [peioris] beunruhigt würden, habe ich sie mit einer Mauer umgeben. [32]

(3) Als ich, Rüdiger, mit Beinamen Hutzmann, in vollem Rechtsumfang Bischof der Augusta Neme­tum [Speyer], aus der Ansiedlung Speyer eine Stadt gemacht habe, gedachte ich die Ehre unseres Ortes tausendfach zu erweitern, wenn ich auch Juden herbeiholte. Nachdem ich diese also versam­melt hatte, siedelte ich sie außerhalb der Gemein­schaft und des Wohnbereichs der übrigen Bür­ger an und umgab sie, damit sie nicht auf leichte Weise durch die Frechheit der zahlreichen Rinder [pecoris] belästigt würden, mit einer Mauer. [33]

SAVE4327

Spirensium Sigillum Civium

 

Der Streit um die Lesart bezieht sich zunächst lediglich auf die Frage der Existenz oder nicht eines i-Punktes in einem Wort, das dann entsprechend als peioris (als „Pöbel“ übersetzt) oder pecoris („Vieh“) gelesen und übersetzt wird und der Textpassage dadurch inhaltlich erheblich voneinander abweichende Interpretationen verleiht. Die peioris-Version setzte sich wohl nicht zuletzt deswegen durch, weil dadurch das Verfolgungs-paradigma in Bezug auf die jüdische Geschichte bedient wurde, ganz im Lichte der ja tatsächlich wenig später (1096) erfolgten Pogrome im Rahmen des 1. Kreuzzugs, denen die Speyerer allerdings dank ihres Bischofs entkamen. Die retrospektiv sinngebende Interpretation sollte jedoch gerade nicht unseren Blick auf die historische Realität verstellen. Bis 1096 gab es keine systematischen Verfolgungen und die Ansiedlung der jüdischen Gemeinde in Speyer zu ihrem Schutze außerhalb der Stadtmauer hätte diese Aktion des Bischofs in ein seltsames Licht gerückt, wollte er doch im Sinne der salischen Dynastie Speyer zur einer bedeutenden Stadt, zu einer Metropole machen (im Sinne von Text 2, im lateinischen Original: „urbs“, nicht „civitas“), mit einer Hauptstadtfunktion für die Salierdynastie auch durch den kurz zuvor erfolgten Dombau.

Spätestens nach dem Kreuzzugspogrom, dem die Speyrer Juden durch den bischöflichen Schutz bis auf wenige Opfer entkamen, wurden sie mitten im Stadtzentrum in der Nähe des Doms angesiedelt, wie in den meisten anderen Städten auch. Der Schutz lag stets in der Nähe zur Kirche, nicht außerhalb der Stadt, so z.B. in Frankfurt am Main, wo die jüdische Gemeinde noch 1460 – also nach zwei Pogromen im 13. und 14. Jh. – gegen die Errichtung der Judengasse an der Stadtmauer (dem ersten Ghetto im Wortsinne) mit dem Argument protestierte: „Aber, gnädige liebe Herren, [...] an eine Stelle [zu ziehen], wo nicht ständig Leute sind und wo es nicht belebt ist, damit solltet Ihr uns nicht verstören. Falls wir außerhalb der Leute wohnten, ist zu befürchten, dass wir ermordet würden oder dass unser Besitz weggenommen würde bei Tag oder bei Nacht, oder dass mit brennendem Material Feuer gelegt oder geschossen werde, nachdem man uns ungünstig gesinnt ist [...]“ [34].

Etliche Argumente sprechen jedoch dafür, dass der Einzug von einer provisorischen Ansiedlung außerhalb der Stadt in deren Mitte bereits vor 1096 stattfand oder zumindest begonnen hatte, vielleicht um das Jahr 1090 herum, als Heinrich IV. das Privileg für die Speyrer Juden seinerseits bestätigte (parallel zu Worms, siehe oben)? In den Berichten über die Ereignisse 1096 ist bereits von einer Synagoge die Rede; so vermuten lokalhistorische Forschungen sogar, dass diese (bzw. ein erstes Provisorium) bereits vor der Ansiedlung der Mainzer Juden 1084 errichtet worden sei, ebenso wie die Mikwe in ihrer ältesten Gestalt [35], und zwar im Zusammenhang mit dem Dombau (Einweihung 1061). Um 1104 wurde die Synagoge in ihrer ersten dauerhaften Gestalt fertiggestellt. Die archäologischen Forschungen der letzten Jahre haben offengelegt, dass auf dem Gelände der Synagoge und des darum entstehenden neuen Judenviertels zuvor eine Bebauung mit Fachwerkhäusern und einer Werkstatt mit zwei Öfen bestanden hatte. Die alten Gebäude wurden abgerissen und das ganze Gelände neu aufplaniert [36].

All dies deutet darauf hin, dass die neuen jüdischen Zuwanderer erst einmal provisorisch außerhalb untergebracht wurden, weil es in der kleinen Stadt selbst noch keinen Platz für die größere Gruppe, die sie waren, gegeben hatte. Die Erklärung mit der „Feindseligkeit des Pöbels“ findet – ganz abgesehen vom seltsamen Sprachgebrauch des Bischofs für die Bürger seiner Stadt – hier keinen Platz mehr, das Gegenteil drängt sich vielmehr auf: Die Juden sollten in der Stadt angesiedelt werden, dafür musste aber erst Platz geschaffen werden, deswegen das Provisorium. Der Schutz durch eine Art Zaun vor den umliegend frei gehaltenen Viehherden vor der Stadtmauer leuchtet dagegen durchaus ein.

 

 

 

Last update: 26.1.2014

Wird fortgesetzt...

 

 

 

 

Literatur:

J. Aronius, Regesten zur Geschichte der Juden, Nachdr. Hildesheim 1970

Julius H. Schoeps / Hiltrud Wallenborn (Hg.), Juden in Europa. Ihre Geschichte in Quellen, Bd.1: Von den Anfängen bis zum späten Mittelalter, Darmstadt (WBG) 2001.

Christoph Cluse (Hg.), Europas Juden im Mittelalter. Beiträge des internationalen Symposiums in Speyer vom 20. bis 25. Oktober 2002, Trier (Kliomedia) 2004. – Abstracts finden sich auf der Website der Univesität Trier, s.u.

Ders., Quellentexte zur mittelalterlichen Geschichte und Geschichte der Juden, auf der Website der Uni Trier, siehe link.

Vgl. auch die Webseite des Arye Maimon-Institut für Geschichte der Juden  an der Universität Trier, geleitet von Prof. Dr. Alfred  Haverkamp, historia-iudaica, siehe link.

Europas Juden im Mittelalter, hrsgg. von Historischen Museum der Pfalz Speyer, Katalog zur Ausstellung „Europas Juden im Mittelalter“, Hatje Cantz Verlag 2005.

Historischer Verein der Pfalz, Bezirksgruppe Speyer, Die Juden von Speyer, Beiträge zur Speyerer Stadtgeschichte Nr.9, Speyer, 3. Aufl. 2004.

Bernhard Blumenkranz, Juifs et Chrétiens dans le Monde occidental 430-1096, École Pratique des Hautes Études – Sorbonne, Études juives 2, Paris/Mouton/La Haye 1960.

Barbara Beuys, Heimat und Hölle. Jüdisches Leben in Europa durch zwei Jahrtausende, Reinbek (Rowohlt) 1996.

Egon Wamers / Fritz Backhaus (Hg.), Synagogen, Mikwen, Siedlungen. Jüdisches Alltagsleben im Lichter neuer archäologischer Funde, Schriften des Archäologischen Museums Frankfurt 19, 2004.

 

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>>Übersicht Jüdische Geschichte

 

 

 

 

 

 

©2008  W. Geiger

2. Ecclesia und Synagoga

Die Kirche und ihr Verhältnis zu den Juden im Mittelalter

- Notizen im Aufbau -

Letzte Bearbeitung:

6.3.2010

 

[1] Die jüngste Gesamt-darstellung unter besonderer Berücksichtigung der theologischen Komponente findet sich in: Martin H. Jung, Christen und Juden. Die Geschichte ihrer Beziehungen, Darmstadt (WBG) 2008.  – Dokumente mit Kommentar cf. Julius H. Schoeps / Hiltrud Wallenborn (Hg.), Juden in Europa. Ihre Geschichte in Quellen. Bd.1: Von den Anfängen bis zum späten Mittelalter. Darmstadt (WBG), 2001.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

[2]  Willibald Paul Eckert , „Das Verhältnis von Christen und Juden im Mittelalter und Humanismus“, in: Konrad Schilling (Hg.), Monu­menta Judaica. 2000 Jahre Geschichte und Kultur der Juden am Rhein. Handbuch zur Ausstellung im Kölnischen Stadtmuseum 1963-64,  Köln 1963, S.153f.

Die theologischen Vorbehalte der Kirche, die seit der Spätantike ausformuliert wurden und in zahlreiche Konzilsbeschlüsse mündeten [1], hielt die Bischöfe nicht davon ab, Juden in ihre Residenzstadt zu holen. Beispielhaft erscheint hier das Privileg von Speyer (siehe oben), auch wenn der Ehrgeiz des dortigen Bischofs die „villa“ (svw. Dorf, vgl. dt. „Weiler“) Speyer zu einer bedeutenden Stadt („urbs“) und im Einvernehmen mit dem Kaiser zur salischen Metropole zu machen gewiss einen besonderen Aspekt darstellte. Doch schaut man sich die Städte an, in denen jüdische Gemeinden bis Ende des 11. Jh.s entstanden, so waren dies fast ausnahmslos Bischofssitze und diese Tendenz setzte sich dann mit der Ostkolonisation auch fort (Magdeburg usw.). Lediglich Frankfurt am Main bildet eine Ausnahme, doch ist die Ansiedlung vor dem 12. Jh. auch unsicher. Fast in allen Städten hatte die jüdische Gemeinde ihr Wohnquartier in unmittelbarer Nähe des Doms, Ausnahme hier war Worms. Die erste Ansiedlung am Ortsrand von Speyer ist nur als eine provisorische zu betrachten, sie war bereits kurze Zeit später überholt. Nach dem Kreuzzugspogrom 1096, dem die Speyerer Gemeinde dank des Bischofs als eine der wenigen entging, wurde ihr in der Nähe des Doms das Terrain zur Verfügung gestellt, auf dem heute noch die Mikwe und die Ruinen der Synagoge zu besichtigen sind.

Die Erneuerung der Kirche im Zuge des 11. und 12. Jh.s hat dieses Verhältnis zu den Juden dann verändert, als dessen Wendepunkt das 4. Lateranische Konzil von 1215 gelten kann. Ausgelöst wurde diese Erneuerung der Kirche durch die Zisterzienserbewegung und damit verbunden entstand der Wunsch nach Abgrenzung und Befreiung vom Einfluss der weltlichen Gesellschaft und Herrschaft (Investiturstreit) mit dem Ziel einer Umkehrung des Verhältnisses, nämlich mit dem Anspruch auf gesellschaftliche und politische, ja sogar militärische  Macht (Reconquista und Kreuzzüge). Dies ließ die theologischen Vorbehalte gegen ein zu enges Zusammenleben mit Juden wieder Oberhand gewinnen. Auf dem 4. Lateranischen Konzil 1215 wurden nicht zum ersten Mal aber mit Nachdruck Beschlüsse zur Trennung von Juden und Christen gefasst, u.a. die Kenntlichmachung der Juden. Allerdings hatte man damals mehr die multikulturelle Situation in Spanien, Süditalien und in den Kreuzfahrerstaaten im Augen, weswegen die Kleidervorschriften auch für die Muslime beschlossen wurden. Die Wirkung dieser Beschlüsse war gleichwohl gering, da der „Gelbe Fleck“ oder “Gelbe Ring“ an der Kleidung für die Juden im Reich erst viel später durchgesetzt wurden, in Frankfurt am Main beispielsweise erst mit der Einrichtung des Ghettos, der Judengasse 1462.

Auch wenn die reale Macht der Kirche in dieser Frage also eher gering war, wurde die Abgrenzung der Kirche von den Juden dadurch deutlich, dass im 13. Jh. an oder in vielen Kirchen und v.a. Kathedralen von Bischofsstädten, in denen es bedeutendere jüdische Gemeinden gab, Darstellungen entstanden, die die Christen über den rechten Weg der Ecclesia (lat. Kirche = Christentum) und den Irrweg der Synagoga (Synagoge = Judentum) belehren sollten.

Zu den Abbildungen in Form von Skulpturen oder Bildern in Kirchenfenstern gehörten auch schauspielerische Darstellungen bei kirchlichen Prozessionen und Feierlichkeiten wie den Passionsfestspielen, von denen etliche Szenen mit Ecclesia und Synagoga aus Süddeutschland (Frankfurt und südlich davon) überliefert sind. Aus der nur bruchstückhaft überlieferten Frankfurter Dirigierrolle ist folgender Dialog zwischen Ecclesia und Synagoga im Anschluss an Christi Himmelfahrt überliefert:

„Die Ecclesia beginnt das Glaubensgespräch mit einem Gebet an Gott-Sohn; auf das die Synagoge mit einem Bekenntnis zu dem einzigen Gott antwortet. Auf die Beweise für die Gottessohnschaft Jesu Christi antwortet Synagoga mit Gegenbeweisen. Aber zu ihrem Schmerz muss sie erleben, dass, wie es in der Regieanweisung heißt, acht oder zehn Juden vortreten und um die Taufe bitten. Schmerzlich bewegt und zugleich voll Liebe wirbt Synagoga um ihre Kinder, die sie verlassen haben. Doch ihr Bemühen ist vergeblich. In der folgenden Regiebemerkung heißt es, dass jetzt der Synagoga der Mantel von der Schulter und die Krone von ihrem Hupte gleitet. Zugleich aber wünscht die Ecclesia den Bekehrten Glück.“ [2]

 

 

Ecclesia und Synagoga, Straßburger Münster

© Fotos: W. Geiger

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Ecclesisa Straßburg Copyright W.GeigerSynagoga Straßburg Copyright W. Geiger

Ecclesia (links) und Synagoga (rechts)

Statuen am Südportal des Straßburger Münsters., ca.1220/30. (Nachbildungen, die Originale befinden sich im Museum.).

 

 

 

Kathedrale von Chartres

Auschnitt aus dem Kirchenfenster Nr. 59, das Motive im Zusammenhang mit dem Erlösungsgedanken  zeigt (Vitraux de la nef, bas côté nord, 6ème travée, « Vitrail symbolique de la Rédemption »), 13. Jh.

Cf. Etienne Houvet, Chartes – Guide de la Cathrédrale, Cahrtres (Eds. Houvet / Eds. Valoirs) 2007.

 

© Foto: W. Geiger

No reproduction without permission

 

 

Ausschnitte:

Ecclesia und Synagoga

   

 

© Fotos: W. Geiger

No reproduction without permission

 

 

 

 

 

 

 

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>>Bamberger Dom

 

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>>Böhmisch

 

>>Münsterprojekt

 

 

 

>>Ecclesia/Synagoga auf juedischegeschichte.de

Das Synagoga-Motiv von Chartres ist insofern einzigartig, als es die Verführung durch den Teufel unmittelbar darstellt. Der Teufel hat mit seinem Bogen einen Pfeil auf den Kopf bzw. die Augen der Synagoga geschossen und wendet sich in der Darstellung bereits wieder ab.

Bessere Fotos sowie eine umfassende Darstellung und Erklärung der Kathedrale von Chartres und ihrer Glasfenster gibt es online von der Digital Library der Universität Pittsburgh im Rahmen eines umfassenderen Projektes MEDART Images of Medieval Art and Architecture in France.

 

Weitere Infos und Links zum Thema:

Einen kurzen Einstieg findet man über WikipediaSynagoga“ bzw. „Ecclesia“, ausführlicher ist die Seite zum Bamberger Dom, die einen Hinweis auf die dortigen Skulpturen enthält. Noch interessanter ist die Darstellung und Erklärung auf der offiziellen Seite des Erzbistums, dort gibt es einen virtuellen Rundgang durch den Dom.

Der Koordinierungsausschuss für christlich-jüdische Zusammenarbeit hat sich auf seiner Website diesem Thema ebenfalls gewidmet.

Franz Böhmisch, Diplomtheologie aber Geschäftsführer einer Computerfirma in Österrreich, hat anlässlich einer Ausstellung 1999/2000 eine umfangreiche Bibliographie inkl. Weblinks zur Verfügung gestellt.

Das Motiv im Freiburger Münster findet sich recht gut dargestellt auf einer Projektseite („Münsterprojekt“) des Faustgymnasiums Staufen.

Diese Thematisierung der Juden an und in Kirchen und in der christlichen Kunst muss ursprünglich weit umfassender gewesen sein, als es die heutigen Relikte vermuten lassen, und zwar über die allgegenwärtige Judas-Darstellung aus der Abendmahlszene hinaus. Allein die noch vorhandenen Zeugnisse zusammenzutragen und zu analysieren ist eine Aufgabe, die noch nicht gelöst erscheint. Eine hervorragende Arbeit  hat vor vierzig Jahren schon Bernhard Blumenkranz in seinem Buch Le juif médiéval au miroir de l’art chrétien, Paris (Etudes Augustiniennes) 1966, vorgelegt.

6.3.2010

Das Motiv Ecclesia/Synagoga wird mit Fotos der Kathedralen von Straßburg, Worms und Trier und weiteren  Hinweisen auch auf www.juedischegeschichte.de behanmdelt.

 

Wird fortgesetzt…

 

 

 

 

corvustempus

©2006  W. Geiger

3. Die Stellung der Juden im „Sachsenspiegel“ (ca. 1220-1235)

Auszug aus der Quelle mit Kommentar zur Situation im 12. und 13. Jh.

 

©2006  W. Geiger

 

Zur Geschichte des Sachsenspiegel siehe auf der Website der >>Wolfenbütteler Handschrift

 

 

Judenrechtliche Bestimmungen des Sachsenspiegel in der Übersetzung von 1848 nach der Edition:

 

Sachsenspiegel oder Sächsisches Landrecht,

zusammengestellt mit dem Schwäbischen nach dem Cod. Pal 167, unter Vergleichung des Cod. Pict. 164, mit Übersetzung und reichhaltigem Repertitorium von Dr. Carl Robert Sachse, Heidelberg (Akademische Verlagshandlung Winter), 1848, Reprint-Verlag Leipzig.

 

Einleitung

 

Im Sachsenspiegel ebenso wie im verwandten Schwabenspiegel wurde das damals geltende Recht erstmals systematisch aufgezeichnet und ist in mehreren Handschriften überliefert, die v.a. durch die beigefügten Illustrationen variieren. Man unterscheidet v.a. zwischen der Wolfenbütteler und der Heidelberger Handschrift (in der Sammlung der Bibliotheca Palatina). Der lateinische Urtext ist verloren gegangen und die mittel-hochdeutschen Handschriften stellen somit auch ein Dokument deutscher Sprach-geschichte dar. Eike von Repgow sammelte darin das ihm bekannte Recht mündlicher Tradition, also das Gewohnheitsrecht, des damaligen Herzogtums Sachsen.

Es handelt sich dabei jedoch um weit mehr als nur das sächsische Landrecht, da darin auch Elemente des königlichen Rechts niedergelegt sind, darunter auch das die Juden betreffende Recht. Die diesbezüglichen Bestimmungen beschränken sich auf die wichtigsten Aspekte des Umgangs zwischen Juden und Christen aus christlicher Sicht und sind nicht mit den umfangreichen und detaillierten Beschreibungen der kleinsten Details des sächsischen Landrechts und auch nicht mit den Passagen zum Lehnsrecht vergleichbar. Es wäre somit falsch aus der Thematisierung der Pfandleihe zu schließen, wie es oft geschieht, dass dies die einzige Tätigkeit gewesen wäre, der die Juden nachgegangen sind. Vielmehr ergab sich aus den möglichen Problemen im Zusammenhang mit der Pfandleihe (Problem der Hehlerware) ein juristischer Konfliktstoff zwischen zwei ansonsten getrennten Rechtsbereichen, da Juden und Christen unter sich nach eigenem Recht lebten.

Eike von Repgow lebte ca. 1180 bis 1233 und hat damit die deutschsprachige Ausgabe des Sachsenspiegels erst kurz vor seinem Tode fertiggestellt. Der Text spiegelt weitgehend die Situation des 12. Jh.s wieder und bezieht damals aktuelle Veränderungen nicht mit ein. Im Hinblick auf die Rechtsstellung der Juden beinhaltet der Text daher deren Status vor den großen Veränderungen des 13. Jhs. Die Illustrationen stammen aus der späteren Heidelberger Handschrift des 14. Jhs.

W.G.

 

© Universitätsbibliothek Heidelberg,

>> Cod. Pal. Germ. 164, Heidelberger Sachsenspiegel

>>dorthin (Startseite)

>>zur Seite direkt

Eine Detailanalyse von Bild und Text gibt auf der Website der Wolfenbütteler Handschrift (s.o.), dort  f. 41r, Bild 111

Der Königsfrieden. Ausschnitt aus dem Sachsenspiegel, Illustration der Heidelberger Handschrift Cod. Pal. Germ. 164, Kap. 7r, Landrecht, Blatt 11r, mit Genehmigung der Universitätsbibliothek Heidelberg.

 

 

 

[1] Cf. Julius H. Schoeps / Hiltrud Wallenborn (Hg.): Juden in Europa. Ihre Geschichte in Quellen, Bd.1: Von den Anfängen bis zum späten Mittelalter, Darmstadt (WBG) 2001, S.124f.

[2] Werner Transier: „Heinrich IV. als Förderer der jüdischen Gemeinden“, Vortrag zur Ausstellung „Heinrich IV.“ im Historischen Museum der Pfalz Speyer

>>Abstract Vortrag Transier

[3] Uni-Münster Institutum Judaicum Delitzschianum, Forschungsbericht Okt. 1999 zu Flavius Josephus und die jüdische Geschichte (nicht mehr online, 30.1.2011)

[4] Michael Toch: Die Juden im mittel­alterlichen Reich, Enzyklopädie deutscher Geschichte Bd. 44, München (Oldenbourg) 2003, S.55

Quelle:

 

2. Buch, Art. 67

Nun vernehmet den alten Frieden

§ 1.  Nun vernehmet den alten Frieden, den die kaiserliche Gewalt, mit Willen der guten Knechte des Landes, im Sachsen-Lande gestätiget hat. Frieden haben sollen alle Tage Pfaffen und geistliche Leute, Jungfrauen und Frauen, und Juden an ihrem Gute und an ihrem Leibe. Kirchen und Kirchhöfe, und jeglich Dorf binnen seinem Graben und Zaune, Pflüge und Mühlen und des Königs Straße zu Wasser und zu Felde, die sollen stäten Frieden haben, und Alles, was darhinnen kommt.

 

3. Buch, Art. 2

Von Pfaffen und Juden, die Waffen führen

Pfaffen und Juden, die Waffen führen und nicht nach ihrem Rechte beschoren sind: thut man ihnen Gewalt; man soll ihnen bessern, wie einem Layen. Denn die sollen keine Waffen führen, die in des Königs Frieden inbegriffen sind.

 

3. Buch, Art. 7

Der Jude mag des Christenmannes Gewersmann nicht sein. Und wenn sie Gut verpfänden.

§ 1. Der Jude mag des Christen-Mannes Gewersmann nicht sein; er wollte denn antworten an des Christen Mannes statt. – § 2. Erschlägt der Jude den Christen-Mann, oder thut er Ungericht, wobei er ergriffen wird; man richtet über ihn wie über einen Christen. – § 3. Erschlägt auch der Christ einen Juden, oder thut er Ungemach an ihm, man richtet über ihn; weil er des Königs Frieden an ihm gebrochen hat. Diesen Frieden erwarb ein Jude Josephus von dem König Vespasian, als er seinen Sohn Titus von der Gicht gesund machte. – § 4. Kauft ein Jude, oder nimmt er als Pfand Kelche, Bücher oder Gewänder, wofür er keinen Gewersmann hat; findet man es in seiner Gewer; man richtet über ihn, als über einen Dieb. Was er anderen Dinges unverholen, bei Tageslichte, und nicht in verschlossenem Hause kauft: mag er er’s selbdritt bezeugen: er behält mit seinem Eide seine Pfennige voran, die er darum gab, oder darauf lieh, obwohl es gestohlen ist. Gebricht es ihm an dem Zeugnisse; er verliert seine Pfennige.

 

Im Zentrum steht der königliche Friede, später durch die Übertragung auf die Territorialfürsten Landfriede genannt, der zusammen mit dem von der Kirche ausgehenden Gottesfrieden seit dem 11. Jh. die durch die Ausnutzung des Fehderechts zunehmende Gewalt eindämmen sollte. Entscheidend war der Mainzer Reichsfriede Heinrichs IV. von 1103, der von den Landesfürsten beschworen werden musste und Vorbild für die späteren Landfriedensordnungen wurde, mit einer entsprechenden Ausdehnung der Gerichtsbarkeit.

Im Mainzer Reichsfrieden stellte Heinrich IV. die Juden explizit unter königlichen Schutz und reagierte damit wohl auf die Erfahrungen des Kreuzzugspogroms von 1096. Tatsächlich konnte durch das Eingreifen Bernhards von Clairvaux zu Beginn des 2. Kreuzzugs (1146/7) und durch Friedrich I. beim 3. Kreuzzug (1188) die Sicherheit der Juden einigermaßen garantiert werden.

Man kann allerdings im diesbezüglichen Passus des Reichsfriedens von 1103 auch einen Schritt auf dem Weg zur Unterordnung der Juden als kaiserliche „Kammerknechte“ sehen. Das berühmte Edikt Friedrichs II. von 1236 begründet die „Kammerknechtschaft“ ja ebenfalls mit dem Schutz der Juden und enthält tatsächlich auch einschneidende diesbezügliche Bestimmungen [1].

Die kontroversen Interpretationen des Mainzer Reichsfriedens im Lichte der späteren Entwicklung reichen vom Lob Heinrichs IV. „als Förderer der jüdischen Gemeinden“ [2] bis zur absolut gegenteiligen Interpretation des Königsfriedens für die Juden: „Das geforderte Verbot des Waffenführens näherte Juden somit notwendig dem Unfreienstatus an und kam einer Ehrenminderung schwerster Art gleich. Damit waren die Juden auf dem Weg in einen sozial abgewerteten, unfreien Rechtsstatus.“ [3].

Ich halte den Vergleich, selbst cum grano salis, mit Unfreien in diesem Zusammenhang für weit überzogen und er findet auch keine Bestätigung im Sachsenspiegel, ja nicht einmal im Kammerknechtschaftsedikt Friedrichs II. Diese Interpretation scheint vielmehr einem verengten Fokus auf der Verfolgungsgeschichte der Juden geschuldet zu sein. Andererseits stimmt es aber, dass mit dem kaiserlichen Schutz – der letztlich vom Willen des jeweiligen Kaisers abhing und von einigen radikal missachtet wurde – auch Unterordnung und Abhängigkeit einhergingen und sich im Laufe der Zeit verschärften. Ein drastischer Einschnitt in der Situation der Juden in allgemeiner rechtlicher Hinsicht kann jedoch erst mit den Pestpogromen Mitte des 14. Jhs. und den daran anschließenden Vertreibungen der Überlebenden festgestellt werden, während die Ghettoisierung erst am Ende des Mittelalters erfolgte (Frankfurter Judengasse 1462) und somit eine Erscheinung der Frühen Neuzeit und nicht des Mittelalters darstellt (das namensgebende Ghetto in Venedig entstand 1516). Obwohl also der kaiserliche Schutz in den schwersten Krisen ausblieb und sich durch Verpfändung oder Verkauf des Judenregals an die Städte und Landesfürsten parzellierte, stellt Michael Toch fest: „Bis ins späte 15. Jahrhundert war auch ein hohes Maß an Rechtssicherheit gegeben, die Juden konnten mit berechtigter Hoffnung auf Unparteilichkeit ihre wirtschaftlichen Belange vor Gericht vertreten.“ [4]. Auch für die spätere Zeit ist festzustellen, dass trotz der Territorialisierung des Judenregals Beschwerden von Juden an das Reichskammergericht möglich waren und auch erfolgreich sein konnten. Doch dies ist schon wieder ein anderes Thema.

 

 

19.9.2006 W. Geiger

Überarb. 18.10.2008

 

 

 

 

 

©2006  W. Geiger

 

Für die Online-Publikation überarbeitete Fassung meines Vortrages auf dem Historikertag 2006 in Konstanz im Rahmen der Didaktik-Sektion Deutsch-jüdische Geschichte im Unterricht,

geleitet von Rolf Ballof.

 

Siehe dazu auch die Hinweise und Links auf meine Lehrbuchkritik sowie die Orientierungs­hilfe des Leo-Baeck-Instituts:

>>Übersicht Jüdische Geschichte

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

www.louvre.fr

Quentin METSYS (Louvain, 1465/1466 – Anvers, 1530)

Le Prêteur et sa femme

1514

>>Le Prêteur

Historikertag 2006 Konstanz „Geschichtsbilder“

Sektion: Deutsch-jüdische Geschichte im Unterricht

Sondergeschichte – Beziehungsgeschichte – gemeinsame Geschichte?

 

Ballof/Geiger/Liepach

Beispiele für eine integrative Perspektive  der deutsch – jüdischen Geschichte

 

Wolfgang Geiger

Deutsch-jüdische Geschichte im Mittelalter / Der Mythos vom jüdischen Geldverleih

Abstract:

Deutsch-jüdische Geschichte im Mittelalter. Ausgehend von einer Kritik klassischer Darstellungen in Hand- und Schullehrbüchern soll gezeigt werden, wie sich das Klischee der exklusiven Beziehung der Juden zum Geldverleih perpetuiert, weil es vom Vorurteil zum Erklärungsmuster für die Verfolgungen wurde. Dies aufzubrechen gelingt nur durch die Integration der jüdischen in die allgemeine Geschichte (Geldwirtschaft, Bedeutung des Zinsverbots usw.): eine Herausforderung für Wissenschaft und Didaktik.

Geschichtsbilder sind häufig auch Trugbilder. Ich möchte mit einem Bild anfangen, das gar nichts mit meinem Thema der mittelalterlichen Geschichte zu tun hat und zunächst auch nichts mit der jüdischen Geschichte – genau das ist freilich das Problem.

Eine bekannte und in vielen Schulbüchern verwendete Karikatur von 1788 – „Woher kommt das französische Staatsdefizit?“ –  zeigt Ludwig XVI., wie er seinen Minister Necker nach dem Verbleib des Geldes fragt, während im Hintergrund ein Geistlicher und ein Adliger Säcke voll Geld wegschleppen. Bei einer Interpretation dieser Bildquelle vor einigen Jahren in einer 9. Klasse wurde von den Schülern der Geistliche, der das Geld wegschleppt, schnell erkannt, die andere Person dann jedoch von einer Schülerin fälschlich als „Jude“ identifiziert. Das war gar nicht antisemitisch gemeint, im Gegenteil: Sie erkannte hierin vermeintlich ein antisemitisches Motiv, das sie denunzieren wollte. Quasi auf der Meta-Ebene ist sie damit aber leider dem Vorurteil als solchem aufgesessen: Musste nicht jemand, der Geld wegrafft, Jude sein bzw. als solcher gesehen werden?

Auch Lehrer und Schulbuchautoren sind gegen solche Kurzschlüsse im Kopf nicht immun, wie ein Bild aus einem Schulbuch für die 8. Klasse von 1995 zeigt. Der Verlag soll hier wie auch bei den folgenden Beispielen ungenannt bleiben, weil es mir nicht darauf ankommt, einige Verlage vorzuführen und andere dadurch scheinbar zu entlasten, denn kritikwürdig sind mehr oder weniger eigentlich alle – jedenfalls alle, die ich kenne.

Im Rahmen des Themas „Juden im Mittelalter“ wird die Abbildung eines Gemäldes des Malers „Quintus“ mit dem Titel „Ein jüdischer Geldwechsler und seine Frau“ gezeigt.  Der Geldwechsler auf diesem Gemälde aus der flämischen Schule ist jedoch auch kein Jude und der Künstler heißt übrigens auch nicht Quintus sondern Quentin Metsys (oder Messys); das Bild hängt im Louvre und wird „Der Geldverleiher“ (Le prêteur oder auch Le peseur d’or – „der Goldabwäger“) genannt, abgebildet ist ein katholischer flämischer Kaufmann oder Bankier. Auch hier scheint den Lehrbuchautor die Idee geleitet zu haben, dass Geldverleiher und Juden identisch waren. Darauf läuft auch ganz exemplarisch, d.h. beispielhaft für faktisch alle Schulbücher, wenn auch mit Nüancen, der begleitende Text hinaus, der die Spezialisierung der Juden auf den Geldverleih und die damit einhergehende Verschuldung „zahlreicher Bürger einer Stadt“ als Grund für das dann fast zwangsläufig ausbrechende Pogrom darlegt, mit dem sich die Bürger von ihren Schulden befreiten.

Das uralte Klischee der Identifikation von Juden und Geld scheint unüberwindbar zu sein. Grundlage für die Erklärung der Pogrome ist hier wie andernorts auch die suggestive Idee, dass es quasi ein jüdisches Monopol des Geldverleihs gegeben habe – so sehr, dass selbst, wie das Bild zeigt, ein christlicher Bankier fälschlich als Jude identifiziert wird. So wie seinerzeit Bernhard von Clairvaux im 12. Jh. diesbezüglich den Begriff „judaizare“ gebrauchte und vielleicht sogar damals erfand, dabei aber gleichzeitig auch deutlich machte, dass Christen ebenso diesem Geschäft nachgingen (siehe unten).

Dieses Schulbuchbild ist natürlich ein Einzelfall – kein Einzelfall ist jedoch das dem zugrunde liegende Geschichtsbild.

Im Rahmen dieser Didaktik-Sektion des Historikertages war mein Vortrag Teil eines Konzepts der AG des Geschichtslehrer­verbandes zur deutsch-jüdischen Geschichte, der die drei genannten Referenten angehören.

>>AG Deutsch-jüdische Geschichte im Verband der Geschichtslehrer Deutschlands

 

Beschäftigen wir uns mit einem Schulbuch für die Klasse 11, von 1989, nicht mehr ganz neu, gewiss, aber keineswegs veraltet, und hier auch exemplarisch verstanden.

Unter der Überschrift: Die Juden – eine ungeliebte Minderheit – fast eine Tautologie, „alle Minderheiten sind unbeliebt“, sagte mir dazu sehr treffend letztes Jahr eine israelische Kollegin – wird exemplarisch verdeutlicht, dass die Juden in eine „Sonderrolle“ gedrängt wurden, weil das „Zinsnehmen unchristlich“ war, also den Christen verboten, und alle „Geldgeber unbeliebt“ sind. Auch hier verschuldet sich quasi die ganze Stadt bei den jüdi-schen „Wucherern“ um dann mordend über sie herzufallen und sich dadurch von den Schulden zu befreien. Andere Motive werden in diesem wie auch in anderen Lehrbüchern wohl genannt, doch bleiben diese Motive – religiöser Vorwurf des Christusmordes, Gräuelmärchen von Kindsentführungen und Ritualmorden... – zwangläufig sekundär gegenüber dem primären und leicht von jedem nachvollziehbaren materiellen Motiv.

Dies wird um so mehr bestärkt durch die fatale Randüberschrift „Privilegien, Verfolgung, Vertreibung“, eine Aufzählung, die zwangsläufig eine kausale Verkettung evoziert, mit einer Fortsetzung, die den Schülern sehr wohl in den Sinn kommt. „Privilegien“ ist zumal kein wertfreier Begriff, wenn er nicht im historischen Kontext erklärt wird, und somit wird eine negativ Qualifizierung – die Bevorteilung vor anderen – als Grund für die Verfolgungen benannt, für letztere also Verständnis hervorgerufen.

Das Trugbild vom jüdischen Wucherer wird auf diese Weise vom damaligen Vorurteil der Anklage zum heutigen Vorurteil der Erklärung: Es rechtfertigt nicht mehr die Gewalttaten – die werden natürlich verurteilt – doch es erklärt sie scheinbar.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Bild gibt es online auf der Seite der British Library

>>British Library / Counting house scene

An späterer Stelle im selben Lehrbuch wird auf den Frühkapitalismus eingegangen. Hier ist von „wagemutigen italienischen Handelsherren“, von „risikofreudigen Bankers“ die Rede. Sie leiteten „bedeutende Geldinstitute“ dank „gewinnbringender Geschäftspraktiken“. Was war dabei anders als bei den Juden? Schon die Begrifflichkeit offenbart uns die unterschiedliche Wertung: hier „ungeliebte Geldverleiher“, dort „risikofreudige Bankiers“. Was macht den Unterschied? Ein ganz aktuelles Lehrbuch für die 8. Klasse erklärt uns, dass den Christen das Zinsnehmen eben ab 1425 erlaubt worden sei.

Doch wie war es wirklich? Eine Befreiung vom Sog des Klischees kann nur dadurch geschehen, dass man sich nicht nur die jüdische, sondern viel mehr noch die christliche Geschichte näher ansieht, besser, indem man beide kontrastiv und integrativ betrachtet.

Das Lehrbuch für die 11 hätte dazu einen Ansatz liefern können. Als Illustration zu den „risikofreudigen italienischen Bankers“ gibt es dort die Abbildung eines interessanten italienischen Gemäldes aus dem 14. Jh. Es zeigt eine italienische Bank mit einem im Hintergrund eingefügten Zitat aus der Bibel. Es ist eines der Bibelzitate zum Wucher-verbot, was ursprünglich den Zins als solchen meinte. Das Gemälde hätte man an dieser Stelle im Sinne des integrativen historischen Ansatzes tatsächlich einsetzen können, denn es illustriert das Buch des Genuesers Cocharelli Ende des 14. Jh.s über die Sieben Sünden. Der Wuchervorwurf galt wohlgemerkt nicht den Juden sondern den Italienern und der Autor war wie andere vor und andere nach ihm diesbezüglich ein Rufer in der Wüste.

Denn im Gegensatz zur allgemeinen Vorstellung wurde das katholische Zinsverbot in der Realität wenig respektiert. Der Fehler im leider weit verbreiteten klischeehaften Bild vom Mittelalter ist, dass man die kanonische Rechtsetzung mit der Rechtswirklichkeit identifiziert. Dem war aber nicht so.

Zunächst war das kirchliche Recht kein weltliches Recht. Die Kirche konnte den Wucherern nur mit Verweigerung eines christlichen Begräbnisses oder der Ex-kommunikation zu Lebzeiten drohen. Einen spektakulären Fall dieser Art scheint es aber nicht gegeben zu haben. Stattdessen überbieten sich die wissenschaftlichen Unter-suchungen hierzu bis hin zu fachlichen Darstellungen für ein breiteres Publikum mit dem Beweis dessen, dass das Zinsnehmen seit den frühesten erhaltenen Quellen, also ungefähr dem 12. Jh., in der einen oder anderen Form üblich war. Dazu gehörten auch Strategien zur Umgehung des Zinsverbots, die sich selbst wieder zu kredit-wirtschaftlichen Instrumenten weiterentwickelten. Zu nennen ist hier die in Genua entstandene commenda, das Kommanditprinzip, die Beteiligung eines Geldgebers als stillem Teilhaber an Gewinn und Verlust eines Unternehmens. Der dabei erzielte Gewinn galt nicht als Verzinsung des geliehenen Kapitals. (So wird übrigens heute noch in streng islamischen Ländern verfahren.) Oder man kaschierte den Zins in dem Vorgang selbst des Geldwechsels, Verleihs oder Transfers.

Die von mir in der Mini-Dokumentation zusammengestellten Texte beleuchten den fachwissenschaftlichen Stand zum Thema Zins und Wucher. Es handelt sich dabei um Erkenntnisse von Untersuchungen, die z.T. schon aus dem 19. Jh. stammen. Warum sind sie immer noch kein Allgemeinwissen ?

 

>>HU Geldverleih

Die Absurdität dieser Situation möchte ich abschließend noch einmal zuspitzend verdeut-lichen am Beispiel des IV. Lateranischen Konzils von 1215, das allgemein im Hinblick auf Zinsverbot und die Kennzeichnung von Juden bekannt ist und dementsprechend als Referenz zitiert wird. Zur selben Zeit, quasi auf dem Höhepunkt des Kampfes gegen den Wucher, waren in Italien selbst Zinssätze von 20% per annum üblich, wie Peter Spufford, Professor in Cambridge und profunder Kenner der Geldgeschichte, dargelegt hat.

Die fachwissenschaftliche Erkenntnis bleibt offenbar Erkenntnis der Experten, während allgemeine Darstellungen und insbesondere Lehrbücher weiterhin das Gegenteil repro-duzieren, nämlich die alten Klischees, die alten Vorurteile – in erklärender Absicht, gewiss. Trotzdem falsch, trotzdem fatal.

Ich gehe daher soweit zu behaupten, dass in diesem Geschichtsbild von Zins, Wucher, Christen und Juden im Mittelalter das kanonische Zinsverbot ein Mythos ist, insofern dabei suggeriert wird, das Verbot sei auch Realität gewesen, und wenn darauf die Erklärung des Konfliktverhältnisses zwischen Christen und Juden basiert. Ein Mythos im Sinne der Dialektik der Aufklärung von Adorno und Horkheimer: Mythos als „falsche Klarheit“.

Dessen muss sich eine wissenschaftliche und didaktische Aufarbeitung der gemeinsamen christlich-jüdischen Vergangenheit bewusst werden.

Zur Geschichte von Geldwechsel, Kredit und Zins im Mittelalter siehe auch auf Historia Universalis.

 

 

Siehe ausführlicher auf

>> AG Deutsch-jüdische Geschichte

 

>>Aufsatz Naranjo

 

 

Texte, Literatur, Links zum Thema Juden, Christen und das Problem des Geldverleihs im Mittelalter

Eine prägnante Zusammenfassung zur Zinsproblematik liefert der Online-Aufsatz von Roberto Naranajo auf eHistory at The Ohio State University.

Eine hervorragende zusammenfassende und dennoch außerordentlich präzise Darstellung der Thematik gibt Johannes Fried in seiner „Einleitung“ zum Buch von Jacques Le Goff, das er dabei nicht nur ergänzt, sondern in manchem auch korrigiert:

Jacques Le Goff: Wucherzins und Höllenqualen. Ökonomie und Religion im Mittelalter. Mit einer Einführung von Johannes Fried, „Zins als Wucher“, S.134-174, Stuttgart (Klett-Cotta) 22008.

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Über Bernhard von Clairvaux:

„Jetzt [= beim 2. Kreuzzug] waren auch die Christen mehr als beim ersten Kreuzzug vorbereitet, einen wirksameren Judenschutz zu erreichen. Der Mönch Radulf, ein Zisterzienser, der als Pogromprediger durch die Lande zog, wurde von Bernhard von Clairvaux abberufen, der sich seinerseits erfolgreich für die Juden einsetzte. Die Berichte der hebräischen Chroniken stellen ihm das beste Zeugnis aus und feiern ihn als Retter. Bernhard nahm auch zum Vorwurf des jüdischen Geldwuchers Stellung und bezeichnete in einem an die Geistlichkeit und das Volk in Ostfranken und Bayern gerichteten Schreiben die christlichen Geldverleiher als noch ärger. Doch gebrauchte er für Geldverleih auf Zinsen den Terminus „judaizare“, also einen eindeutig pejorativen Begriff.“

Kurt Schubert, Jüdische Geschichte, München: Beck, 1995ff., S.47.

Über die Realität des Zinses zu Zeiten des IV. Lateranischen Konzils 1215:

„Um 1200 gewährten Bankiers in Genua Geschäftskredite zu einem Jahreszinssatz von 20 Prozent, 1211 in Florenz zu 22 Prozent, und in Venedig verlieh Pietro Ziani, der Doge von 1205 bis 1229, Geld zu 20 Prozent, genau wie sein Vater vor ihm. Geldmittel, die sich in den Händen der frommen Stiftungen angesammelt hatten und an die in der Levante Handel Treibenden verliehen wurden, hätten im Venedig des 12. Jhs. ebenso 20 Prozent Zinsen erzielt.“

Peter Spufford: Handel, Macht und Reichtum. Kaufleute im Mittelalter, Darmstadt 2004, S.34

„Das kirchliche Wucherverbot basierte - zugespitzt formuliert - auf der Ansicht, daß Geld als eine unfruchtbare Sache nicht selbst Geld hervorbringen könne oder dürfe. Die kirchlichen Autoritäten verfuhren dabei so wie heutzutage beim Verbot aller von ihnen als nicht- oder widernatürlich deklarierten Praktiken der Empfängnisverhütung. Das Verbot wurde ausgesprochen und immer wieder bekräftigt, obwohl jedermann wußte, daß jedermann, der dazu in der Lage war, es übertrat.“

Auszug aus einer hervorragenden Darstellung aufgrund einer konkreten Untersuchung der Finanzpraktiken auf den mittelalterlichen Messen in:

Heinz Thomas, „Die Champagnemessen“, in: Rainer Koch (Hg.), Brücke zwischen den Völkern – Zur Geschichte der Frankfurter Messe, Bd. 1: Frankfurt im Messenetz Europas – Erträge der Forschung, hrsg. von Hans Pohl, Frankfurt a.M. 1991, 25-27.

Zur Geschichte von Geldwechsel, Kredit und Zins im Mittelalter bei christlichen und jüdischen Bankiers siehe auch auf Historia Universalis und auf der Seite der AG Deutsch-jüdische Geschichte des Geschichtslehrerverbandes (dort auf mehreren Seiten).

 

 

 

 

 

 

 

* Siehe:

>>compactmemory

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Weitere bibliographische Hinweise:

Franz Xaver Funk: Zur Geschichte des Wucherstreites, Tübingen (H. Laupp), 1901.

R. Hoeniger: „Zur Geschichte der Juden Deutschlands im frühern Mittelalter“, in: Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland, 1. Jg., 1887, Heft 1, 65-97.*

Georg Caro: Sozial- und Wirtschaftsgeschichte der Juden im Mittelalter und in der Neuzeit, 2 Bde, Frankfurt a.M. 1908, 21924, Reprint Hildesheim (Olms), 1964.

Moses Hoffmann: Der Geldhandel der deutschen Juden während des Mittelalters bis zum Jahre 1350. Ein Beitrag zur deutschen Wirtschaftsgeschichte im Mittlelalter, Leipzig (Duncker & Humblot), 1910. (Staats- und sozialwissenschaftl. Forschungen, hrsgg. v. G. Schmoller u. M. Sering, H. 152). Reprint Schmidt Periodicals, Bad Feilnbach, 1990.

Js. E. Zlocisti: „Der Geldhandel der Christen in Deutschland während des Mittelalter (bis ca. 1350)“, in: Ost und West 1/1913, 46-49 und 2/1913, 146-150.*

Hans-Jörg Gilomen: „Wucher und Wirtschaft im Mittelalter“, in: HZ 250, H.2, April 1990, 265-301.

Robert-Henri Bautier / Robert Auty / Norbert Angermann (Hg.): Lexikon des Mittelalters, München (Artemis & Winkler / LexMA-Verlag), 1991ff., cf. „Lombarden“, „Zins“, „Wucher“ u.a.

Arye Maimon / Mordechai Breuer / Yacov Guggenheim (Hg.): Germania Judaica, Bd. III.3, Tübingen (Mohr), 2003, dort: “Die wirtschaftliche Tätigkeit”, 2139-2164.

Michael Toch: „Geldverleiher und sonst nichts? Zur wirtschaftlichen Tätigkeit der Juden im deutschen Sprachraum des Mittelalters“, in: Tel Aviver Jahrbuch für deutsche Geschichte XXII/1993, 117-126.

Johannes Heil / Bernd Wacker (Hg.): Shylock? Zinsverbot und Geldverleih in jüdischer und christlicher Tradition, München (Fink), 1993.

Überarbeitet 24.04.2009 W. Geiger

Ergänzung:

Friedhelm Burgund / Alfred Haferkamp / Franz Irsigler / Winfried Reichert (Hg.): Hochfinanz im Westen des Reiches 1150-1500. Trierer Historische forschungen Bd. 31, Treier (THF), 1996. [– Untersuchungen zu christlichen und jüdischen Bankiers]

Joseph Shatzmiller: Shylock geht in Revision. Juden, Geldleihe und Gesellschaft im Mittelalter, Trier (Kliomedia) 2007.

Gregor Maier: Wirtschaftliche Tätigkeitsfelder von Juden im Reichsgebiet (ca. 1273 bis 1350). Arye Maimon Institut für Geschichte der Juden Studien und Texte Bd.1, Trier (Kliomedia) 2010.

Ergänzt am 5.2.2011.

 

 

juedischegeschichte.de

Historia Universalis

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Siehe auch die einschlägigen Seiten zum Mittelalter auf juedischegeschichte.de sowie auf Historia Universalis

 

 

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